Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Parkservice Kranzeder

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Parkservices Kranzeder sind gültig für die Vermietung von PKW-Stellplätzen sowie der Beförderung der Parkplatzkunden bei Abreise zum Münchner Flughafen und bei Rückkehr vom Münchener Flughafen zum Betriebsgelände des Parkservices Kranzeder in der Gadener Str. 24 in 85462 Eitting.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsschluss kommt durch Angebot und Annahme zustande.

Ein Angebot zum Vertragsschluss kann abgegeben werden durch:

  1. a) Per E-Mail: info@parkservice-kranzeder.de
  2. b) Buchungsanfrage auf der Homepage: www.parkservice-kranzeder.de durch ausfüllen und absenden des Bestellformulars

Die Bereitstellung des Bestellformulars auf der Homepage des Parkservices Kranzeder ist kein rechtsverbindliches Angebot, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu unterbreiten. Die Annahme des Angebotes durch den Kunden erfolgt durch eine Bestätigung des Parkservices Kranzeder.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

Die Firma Parkservice Kranzeder hält die dem Kunden bestätigten Leistungen dieser AGBs bereit und ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarten Leistungen geltenden Preise zu bezahlen. Der Betrag ist am Tag der Ankunft am Parkplatz in bar zu bezahlen. Die Preise sind der Preisliste zu entnehmen und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

Die Firma Parkservice Kranzeder weist darauf hin, dass es bei der Beförderung zum Flughafen sowie bei der Abholung zu Verzögerungen bis zu 30 Minuten kommen kann. Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass er so rechtzeitig ankommt, dass ein Transport zum Flughafen mit Erreichen seines Fluges gewährleistet ist.

Der Vertrag endet mit dem Ablauf der Mietzeit, es sei denn, der Vertrag wird vor Abschluss gekündigt oder etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.

Entfernt der Kunde sein Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit bzw. nach Ablauf der Höchsteinstelldauer nicht aus der Parkanlage, schuldet der Kunde für die Zeit bis zur Entfernung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Parkgebühren ausweislich der geltenden Preisliste.

4. Rücktritt

Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen räumt die Firma Parkservice Kranzeder dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Im Falle eines Rücktritts am Tag vor Beginn der Miete sowie am Tag, ab welchem die Leistung zu erbringen ist, hat die Firma Parkservice Kranzeder Anspruch auf eine angemessene Ausfallentschädigung gegenüber dem Kunden.

Tritt der Kunde am Tag vor Beginn der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat die Firma Parkservice Kranzeder einen Anspruch auf 50 % des vereinbarten Mietpreises. Tritt der Kunde am Tag der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat die Firma Parkservice Kranzeder Anspruch auf den vollständig vereinbarten Mietpreis. Dies gilt auch, wenn der Kunde von dem abgeschlossenen Vertrag nicht zurücktritt, die Leistung jedoch nicht in Anspruch nimmt. Der Kunde ist jedoch im Einzelfall berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

5. Kündigung

Darüber hinaus sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen.

6. Haftung der Firma Parkservice Kranzeder

Die Firma Parkservice Kranzeder haftet für Schäden, die durch sie und ihre Erfüllungsgehilfen

entstehen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn es liegt eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder ein Verstoß gegen die wesentlichen Vertragspflichten vor, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Diesbezüglich haftet die Firma Parkservice Kranzeder nach den gesetzlichen Vorschriften Für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden, übernimmt die Firma Parkservice Kranzeder keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des geparkten Kraftfahrzeuges oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Kraftfahrzeug (z.B. Autoradio, Telefon, Navigationssystem, persönliche Wertgegenstände oder ähnliches).

Auch bei Schäden durch Immissionen Dritter, bei höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere oder äußere Unruhe oder elementare Naturkräfte (z. B. auch Hagelschaden oder Marderbisse) ist die Firma Parkservice Kranzeder von jeder Art von Ansprüchen freigestellt.

Etwaige Schäden oder Schadenersatzansprüche gegen die Firma Parkservice Kranzeder hat der Kunde unverzüglich und sofern möglich noch vor Ausfahrt aus dem Betriebsgelände anzuzeigen.

Die Firma Parkservice Kranzeder ist bemüht, den Kunden innerhalb der vereinbarten oder prognostizierten Zeit zum Flughafen München zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am

Flughafen München, bezogen auf den konkreten Abflugtermin des Kunden, ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Schadenersatzansprüche durch Verzögerungen, die die Firma Parkservice Kranzeder nicht zu vertreten hat (auch z. B. durch unvorhersehbare Straßensperrungen und Verkehrsunfälle Dritter), insbesondere auch Schadensersatz für verpasste Termine oder Flüge, sind ausgeschlossen.

7. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seiner Erfüllungsgehilfen, seiner beauftragten oder seiner

Begleitperson der Firma Parkservice Kranzeder zugefügten Schäden. Des Weiteren haftet der Kunde für Verunreinigungen der Parkanlage, die er schuldhaft herbeiführt. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, den entstandenen Schaden unaufgefordert vor Verlassen der Parkanlage der Firma Parkservice Kranzeder zu melden.

Der Kunde ist verpflichtet, ggf. eigene Ansprüche gegenüber Dritten oder Versicherungen an die Firma Parkservice Kranzeder abzutreten, soweit diese bereits durch Dritte in Anspruch genommen wird.

8. Abstellen von Fahrzeugen auf unserem Betriebsgelände

Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufs behält sich der Parkservice Kranzeder vor, abgestellte Fahrzeuge innerhalb des Betriebsgeländes bzw. Parkplatzes umzuparken, soweit dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.

Voraussetzung hierfür ist die freiwillige Hinterlegung des Fahrzeugschlüssels durch den Kunden sowie die Unterzeichnung des entsprechenden Schlüsselzettels.

Mit der Hinterlegung des Fahrzeugschlüssels und der Unterzeichnung erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden,

  • dass sein Fahrzeug durch Mitarbeiter des Parkservice Kranzeder auf dem Betriebsgelände bewegt und umgeparkt werden darf,
  • dass dies ausschließlich zu betriebsbedingten Zwecken erfolgt,
  • und dass das Fahrzeug während der Dauer des Aufenthalts auf dem Gelände entsprechend genutzt werden darf, soweit dies zur Organisation des Parkplatzbetriebs notwendig ist.

Das Umparken erfolgt ausschließlich durch autorisierte Mitarbeiter und unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.

Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt

9. Pfandrecht/Zurückbehaltungsrecht

Die Firma Parkservice Kranzeder ist berechtigt, sofern sie auch Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis gegen den Kunden hat, ein Vermieterpfandrecht gem. den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches geltend zu machen sowie die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern.

10. Verhalten auf dem Betriebsgelände

Auf dem Betriebsgelände ist im Schritttempo zu fahren und dem beauftragten Personal Folge zu leisten.

Der Kunde ist nach erfolgter Einstellung des Fahrzeugs verpflichtet, das Fahrzeug zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.

11. Schlussbestimmungen

Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages und seiner Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch, falls diese Schriftformklausel geändert werden soll. Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder Lücken aufweisen, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.